Marktanreizprogramm: Wärme aus erneuerbaren Energien

Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Unternehmen beim Umbau der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien. Für den Einbau energieeffizienter Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien, die sowohl eine kosten- als auch klimaschonende Wärmeversorgung leisten, gewährt das Marktanreizprogramm Wärme aus erneuerbaren Energien Zuschüsse und zinsgünstige Krediten mit Tilgungszuschuss. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen KMU-Bonus, durch den sich der Tilgungszuschuss um zehn Prozent erhöht. 
Für Unternehmen, die ineffiziente alte Heizungsanlagen ersetzen, steigt die Förderung mit dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) um weitere 20 Prozent.

 

Gefördert wird die Installation von Solarthermieanlagen, die für Raumheizung als auch zur Warmwasserbereitung sowie zur solaren Kühlung eingesetzt werden kann. Für den Einbau von Solarthermieanlagen können Unternehmen einen Tilgungszuschuss von mindestens 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten erhalten. Solarthermieanlagen und Wärmepumpen werden sowohl im Gebäudebestand als auch im Neubau von der BAFA gefördert. Nichtwohngebäude, die neu gebaut werden, müssen mindestens 500 m2 beheizbare Nutzfläche besitzen, um eine Förderung für eine Solarthermieanlage zu erhalten. Große Anlagen zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien inklusive Wärmeverteilung und Wärmespeicher werden über das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium durch Kredite mit Tilgungszuschüssen gefördert.

Finanzielle Unterstützung gibt es auch für die Installation von Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen, die dem Erdreich bzw. dem Wasser im Förderbrunnen mit Hilfe von Sonden Heizenergie entziehen. Gefördert werden Wärmepumpen für die Raumheizung von Nichtwohngebäuden sowie die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung. Für die Installation von Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen wird ein Kredit mit Tilgungszuschuss des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Premium – Tiefengeothermie  gewährt. Dabei beträgt die Förderung pro Einzelanlage mindestens 10.000 Euro und höchstens 100.000 Euro. Darüber hinaus wird die Errichtung einer Erdsonde gefördert. Dabei beträgt die Förderung bis zu einer Bohrtiefe von 400 Metern jeweils vier Euro für jeden Meter vertikaler Tiefe und liegt ab 400 Metern bei sechs Euro pro Meter.